Die erfolgreichsten Förderprogramme im Überblick
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz oder die Neuanschaffung folgender hocheffizienter Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen):
- Elektrische Motoren
- Pumpen
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwässern
- Dämmung von Anlagen
- Frequenzumrichter
Gefördert wird außerdem die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen sowie die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.
Welche Konditionen?
Zuschuss in Höhe von:
- max. 40% des Netto-Investitionsvolumens für KMU
- max. 30% des Netto-Investitionsvolumens für sonstige Unternehmen
Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Energieeffizienzanalyse mit folgenden Schwerpunkten:
- Vor Ort Erfassung und Auswertung des Energieverbrauchs
- Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten
- Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeffizienzmaßnahmen
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten bei investiven Maßnahmen
Welche Konditionen?
Zuschuss in Höhe von:
- 80% der Beratungskosten, jedoch max. EUR 6.000 Zuschuss
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Technologien:
- Sanierung von Beleuchtungsanlagen
- Sanierung von Lüftungsanlagen
- Abwärmenutzung
- Verbesserung Wärmeschutz
- Holzpelletsheizungen
- Hackschnitzelanlagen
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
Welche Konditionen?
Zuschuss in Höhe von:
-
max. 20% des Netto-Investitionsvolumens
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bundesweit,
Kommunen und Zweckverbände bundesweit,
Vereine bundesweit
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sanierung oder Neubau von Gebäuden
- Errichtung als KfW-Effizienzhaus (KfW70 / KfW55)
- Sanierung zum KfW-Effizinzhaus( KfW100 / KfW70)
- Einzelmaßnahmen (wie Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizung etc.)
Welche Konditionen?
Zuschuss in Höhe von:
-
max. 17,5% des Netto-Investitionsvolumens
(je nach Vorhaben und erreichtem Energiestandard)
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus:
- Solarkollektoren
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen
Welche Konditionen?
Zuschuss in Höhe von:
- max. 55% des Netto-Investitionsvolumens für KMU
- max. 45% des Netto-Investitionsvolumens für sonstige Unternehmen
Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Einführung eines systematischen Energiemanagements
- Begleitung zur Einführung
- Messeinrichtungen (Hardware)
- Auswertungs-Software
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001
Welche Konditionen?
Zuschuss in Höhe von:
- max. 50% des Netto-Investitionsvolumens
Wer wird gefördert?
Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) in BW,
Kommunen und Zweckverbände in BW,
Vereine in BW
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz oder die Neuanschaffung von halogenfreien Kälte- und Klimaanlagen
- Anlagen mit halogenfreien Kältemitteln
- Adiabate Verdunstungskühlanlagen
- Ab- und Adsorbtionsanlagen
- Vakuumeiserzeuger
Welche Konditionen?
Zuschuss in Höhe von:
- max. 50% des Netto-Investitionsvolumens
Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland
Kommunen und Zweckverbände
Schulen
Krankenhäuser
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Materialeffizienzberatung mit folgenden Schwerpunkten:
- Vor Ort Erfassung und Auswertung des Materialverbrauchs
- Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten
- Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten bei investiven Maßnahmen
Welche Konditionen?
Zuschuss in Höhe von:
- 70% der Beratungskosten, jedoch max. EUR 4.200 Zuschuss
Wer wird gefördert?
Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) in BW
Nichtwohngebäude, Anlagen und System)
Modul 1
Die EBN kann auch von der öffentlichen Hand beantragt werden. Hier ändert sich nichts in der Förderhöhe.
Modul 2
... ist eine neue Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599. Damit sollen Sanierungsfahrpläne oder Beratungen zum Effizienzgebäude erstellt werden. Wenn künftig Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, können diese mit zusätzlichen 5% gefördert werden.
Die maximal mögliche Zuschusshöhe hängt von der Nettogrundfläche (NGF) des Gebäudes ab.
Zuschuss maximal:
- NGF kleiner als 200 m²: maximal 1.700 Euro,
- NGF 200 m² bis 500 m²: maximal 5.000 Euro,
- NGF größer 500 m²: maximal 8.000 Euro
Dies gilt für Unternehmen und kommunale Gebäude
Modul 3
Contracting-Orientierungsberatung
Förderhöhe: Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch max. 7.000 Euro.
Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch max. 10.000 Euro.
Weitere Informationen bei BAFA: www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20201218_ebn_richtlinie.html