Staatliche Fördermittel - Belohnung für Ihre Investitionen
Um Ihre Projekte neben der Energie- und Materialeinsparung noch wirtschaftlicher zu gestalten, erarbeiten wir für Sie ein individuelles und ganzheitliches Förderkonzept. Somit generieren wir für Sie neben zinsvergünstigten Darlehen auch noch maximale Zuschüsse von Bund, Ländern oder Kommunen.
Übrigens: auch die Beratungskosten für eine umfassende Analyse werden subventioniert - mit bis zu 80%.
Unsere zertifizierten Berater sind gelistet beim BAFA und sie werden in der Energieeffizienz-Experten-Liste der dena geführt.

Die erfolgreichsten Förderprogramme (Stand 2022)
Druckluftanlagen, Lüftungsanlagen, Pumpensysteme...
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz oder die Neuanschaffung folgender hocheffizienter Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen):
- Elektrische Motoren
- Pumpen
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwässern
- Dämmung von Anlagen
- Frequenzumrichter
Gefördert wird außerdem die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen sowie die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.
Zu welchen Bedingungen?
Zuschuss in Höhe von:
- max. 40% des Netto-Investitionsvolumens für KMU
- max. 30% des Netto-Investitionsvolumens für sonstige Unternehmen
Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland
Beleuchtungssanierung, Holz-Heizungen, Solarthermie...
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Technologien:
- Sanierung von Beleuchtungsanlagen
- Sanierung von Lüftungsanlagen
- Abwärmenutzung
- Verbesserung Wärmeschutz
- Holzpelletsheizungen
- Hackschnitzelanlagen
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
Zu welchen Bedingungen?
Zuschuss in Höhe von:
-
bis zu 20% des Netto-Investitionsvolumens
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bundesweit,
- Kommunen und Zweckverbände bundesweit,
- Vereine bundesweit
Neubau und Sanierung von Gewerbe und Industrie
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sanierung oder Neubau von Gebäuden
- Errichtung als KfW-Effizienzhaus (KfW70 / KfW55)
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (KfW100 / KfW70)
- Einzelmaßnahmen (wie Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizung etc.)
Zu welchen Bedingungen?
Zuschuss in Höhe von:
-
max. 17,5% des Netto-Investitionsvolumens (je nach Vorhaben und erreichtem Energiestandard)
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus:
- Solarkollektoren
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen
Zu welchen Bedingungen?
Zuschuss in Höhe von:
- max. 55% des Netto-Investitionsvolumens für KMU,
- max. 45% des Netto-Investitionsvolumens für sonstige Unternehmen
Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland
Einführung von Energiemonitoring-Systemen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Einführung eines systematischen Energiemanagements
- Begleitung zur Einführung
- Messeinrichtungen (Hardware)
- Auswertungs-Software
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001
Zu welchen Bedingungen?
Zuschuss in Höhe von:
- max. 50% des Netto-Investitionsvolumens
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bundesweit,
- Kommunen und Zweckverbände bundesweit,
- Vereine bundesweit
Sanierung und Neuinstallation von Kälteanlagen
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz oder die Neuanschaffung von halogenfreien Kälte- und Klimaanlagen
- Anlagen mit halogenfreien Kältemitteln
- Adiabate Verdunstungskühlanlagen
- Ab- und Absorptionsanlagen
- Vakuumeiserzeuger
Zu welchen Bedingungen?
Zuschuss in Höhe von:
- max. 50% des Netto-Investitionsvolumens
Wer wird gefördert?
- Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland
- Kommunen und Zweckverbände
- Schulen
- Krankenhäuser
Beratungsförderung zur Materialeffizienz
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Materialeffizienzberatung mit folgenden Schwerpunkten:
- Vor Ort Erfassung und Auswertung des Materialverbrauchs
- Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten
- Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten bei investiven Maßnahmen
Zu welchen Bedingungen?
Zuschuss in Höhe von:
- 70% der Beratungskosten, jedoch max. EUR 4.200 Zuschuss
Wer wird gefördert?
Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) in BW
Modul 1
Die EBN kann auch von der öffentlichen Hand beantragt werden. Hier ändert sich nichts in der Förderhöhe.
Modul 2
... ist eine neue Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599. Damit sollen Sanierungsfahrpläne oder Beratungen zum Effizienzgebäude erstellt werden. Wenn künftig Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, können diese mit zusätzlichen 5% gefördert werden.
Die maximal mögliche Zuschusshöhe hängt von der Nettogrundfläche (NGF) des Gebäudes ab.
Zuschuss maximal:
- NGF kleiner als 200 m²: maximal 1.700 Euro,
- NGF von 200 m² bis 500 m²: maximal 5.000 Euro,
- NGF größer als 500 m²: maximal 8.000 Euro
Dies gilt für Unternehmen und kommunale Gebäude
Modul 3
Contracting-Orientierungsberatung
Förderhöhe: Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch max. 7.000 Euro.
Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch max. 10.000 Euro.
Weitere Informationen bei BAFA: www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20201218_ebn_richtlinie.html