Fördermittelberatung

Staatliche Fördermittel - Belohnung für Ihre Investitionen

Um Ihre Projekte neben der Energie- und Materialeinsparung noch wirtschaftlicher zu gestalten, erarbeiten wir für Sie ein individuelles und ganzheitliches Förderkonzept. Somit generieren wir für Sie neben zinsvergünstigten Darlehen auch noch maximale Zuschüsse von Bund, Ländern oder Kommunen.

Übrigens: auch die Beratungskosten für eine umfassende Analyse werden subventioniert.

Unsere zertifizierten Berater sind gelistet beim BAFA und sie werden in der Energieeffizienz-Experten-Liste der dena geführt.

Bundesförderung f. Energie- und Ressourceneffizienz
Bundesförderung f. Energie- und Ressourceneffizienz (Bildquelle: kfw.de)

Die erfolgreichsten Förderprogramme (Stand 2024 und 2025)

Förderung von Energieeffizienz in der Wirtschaft (BAFA)
Druckluftanlagen, Lüftungsanlagen, Pumpensysteme...

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz oder die Neuanschaffung folgender hocheffizienter Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen):

  • Elektrische Motoren
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen
  • Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwässern
  • Dämmung von Anlagen
  • Frequenzumrichter

Gefördert wird außerdem die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen sowie die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.

Zu welchen Bedingungen?

Zuschuss in Höhe von:

  • max. 40% des Netto-Investitionsvolumens für KMU
  • max. 30% des Netto-Investitionsvolumens für sonstige Unternehmen

Wer wird gefördert?

Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland

CO2 Minderungsprogramm (UM)
Beleuchtungssanierung, Holz-Heizungen, Solarthermie...

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Technologien:

  • Sanierung von Beleuchtungsanlagen
  • Sanierung von Lüftungsanlagen
  • Abwärmenutzung
  • Verbesserung Wärmeschutz
  • Holzpelletsheizungen
  • Hackschnitzelanlagen
  • Wärmepumpen
  • Solarthermische Anlagen

Zu welchen Bedingungen?

Zuschuss in Höhe von:

  • bis zu 20% des Netto-Investitionsvolumens

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bundesweit,
  • Kommunen und Zweckverbände bundesweit,
  • Vereine bundesweit
Energieeffizient Bauen und Sanieren (KfW)
Neubau und Sanierung von Gewerbe und Industrie

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Sanierung oder Neubau von Gebäuden

  • Errichtung als KfW-Effizienzhaus (KfW70 / KfW55)
  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (KfW100 / KfW70)
  • Einzelmaßnahmen (wie Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizung etc.)

Zu welchen Bedingungen?

Zuschuss in Höhe von:

  • max. 17,5% des Netto-Investitionsvolumens (je nach Vorhaben und erreichtem Energiestandard)

Wer wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Förderung von Prozesswärmebereitstellung (BAFA)
Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus:

  • Solarkollektoren
  • Biomasse-Anlagen
  • Wärmepumpen

Zu welchen Bedingungen?

Zuschuss in Höhe von:

  • max. 55% des Netto-Investitionsvolumens für KMU,
  • max. 45% des Netto-Investitionsvolumens für sonstige Unternehmen

Wer wird gefördert?

Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland

Aufbau eines Energiemanagements (UM)
Einführung von Energiemonitoring-Systemen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Einführung eines systematischen Energiemanagements

  • Begleitung zur Einführung
  • Messeinrichtungen (Hardware)
  • Auswertungs-Software
  • Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001

Zu welchen Bedingungen?

Zuschuss in Höhe von:

  • max. 50% des Netto-Investitionsvolumens

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bundesweit,
  • Kommunen und Zweckverbände bundesweit,
  • Vereine bundesweit
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (BAFA)
Sanierung und Neuinstallation von Kälteanlagen

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz oder die Neuanschaffung von halogenfreien Kälte- und Klimaanlagen

  • Anlagen mit halogenfreien Kältemitteln
  • Adiabate Verdunstungskühlanlagen
  • Ab- und Absorptionsanlagen
  • Vakuumeiserzeuger

Zu welchen Bedingungen?

Zuschuss in Höhe von:

  • max. 50% des Netto-Investitionsvolumens

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Deutschland
  • Kommunen und Zweckverbände
  • Schulen
  • Krankenhäuser
Materialeffizienzberatung EFFIMA BW (UTBW)
Beratungsförderung zur Materialeffizienz

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Materialeffizienzberatung mit folgenden Schwerpunkten:

  • Vor Ort Erfassung und Auswertung des Materialverbrauchs
  • Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten
  • Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Hinweise auf Fördermöglichkeiten bei investiven Maßnahmen

Zu welchen Bedingungen?

Zuschuss in Höhe von:

  • 70% der Beratungskosten, jedoch max. EUR 4.200 Zuschuss

Wer wird gefördert?

Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) in BW

Die EBN (Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und System)
 

Modul 1

Die EBN kann auch von der öffentlichen Hand beantragt werden. Hier ändert sich nichts in der Förderhöhe.

Modul 2

... ist eine neue Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599. Damit sollen Sanierungsfahrpläne oder Beratungen zum Effizienzgebäude erstellt werden. Wenn künftig Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, können diese mit zusätzlichen 5% gefördert werden.

Die maximal mögliche Zuschusshöhe hängt von der Nettogrundfläche (NGF) des Gebäudes ab.

Zuschuss maximal:

  • NGF kleiner als 200 m²: maximal 1.700 Euro,
  • NGF von 200 m² bis 500 m²: maximal 5.000 Euro,
  • NGF größer als 500 m²: maximal 8.000 Euro

Dies gilt für Unternehmen und kommunale Gebäude

Modul 3

Contracting-Orientierungsberatung

Förderhöhe: Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch max. 7.000 Euro.

Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch max. 10.000 Euro.


"Spitze auf dem Land!"

Damit die Innovationskraft Baden-Württembergs gestärkt wird und um die Technologieführerschaft des Landes weiter auszubauen, wurde die Förderlinie Spitze auf dem Land! ins Leben gerufen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum, die mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen überzeugen, werden durch diese Förderlinie unterstützt.

Das Ziel ist, Arbeitsplätze und Wohlstand im ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern. Grundlage sind unter anderem die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomie-strategie des Landes. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen aus Landesmitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (kurz ELR) und aus EU-Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (kurz EFRE) finanziert.


Wir bei der Projektmanagement Baden-Württemberg GmbH haben in den letzten 2 Jahren für vier Firmen Anträge beim Förderprogramm "Spitze auf dem Land!" eingereicht.

Davon wurden 3x 400.000 Euro und 1x 500.000 Euro bewilligt. Bereits heute haben wir weitere Anträge für das Jahr 2025 eingereicht.

Wir sind der Ansicht dass auch für Ihr Unternehmen ein Antrag möglich ist! Fragen Sie doch an bei unserem Team Spitze auf dem Land!


CO2-Footprint - verpflichtend ab 2028