Neu: 33% E-Kart-Förderung seit dem 1. Mai 2023
Seit dem 1. Mai gibt es eine neue staatliche Förderung, welche sich für die Elektrifizierung von kleinen Unternehmen einsetzt. Darüber sind jetzt auch E-Karts förderfähig. Hier gibt es alle Infos zum Förderprogramm.
Was wird gefördert?
Die Umstellung von fossil betriebenen Anlagen hin zu rein elektrischen Anlagen. Das beinhaltet auch den Austausch von Karts mit Verbrenner-Motor zu reinen E-Karts.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Das auszutauschende Verbrenner-Kart muss sich nachweislich mind. 5 Jahr im Bestand befinden und noch funktionstüchtig sein
- Das zu fördernde Kart darf ausschließlich auf dem eigenen Betriebsgelände genutzt werden.
- Das auszutauschende Verbrenner-Kart muss nachweislich entsorgt werden (nicht verkauft)
- Das Investitionsvolumen muss mind. 2000€ und max. 200.000€ betragen
- Nebenkosten wie Entsorgung, Transport, Anschluss (Ladestation) sind auch Förderfähig, dürfen max. 30% der Investitionssumme betragen
Wie wird gefördert?
Die Förderquote beträgt 33% über De Minimis (darüber können max. 200.000€ in 3 Jahren an Förderung abgerufen werden). Sollten die De-Minimis-Grenzen überschritten sein, gibt es auch eine Förderung über AGVO Artikel 7, über 20%.
Was sind kleine Unternehmen?
Als kleines Unternehmen zählt, wer unter 50 Mitarbeiter hat (Azubis und Minijobber zählen nicht dazu) und weniger als 10 Mio € Jahresumsatz- oder Jahresbilanzsumme hat. Sollte Ihr Unternehmen genau an der Grenze sein, kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie dabei die Details zu prüfen.
So funktionierts
Gerne übernehmen wir die komplette Abwicklung Ihrer Förderung von Prüfung, Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis und der Auszahlung der Förderung direkt an Sie.
Wichtig: der Auftrag darf erst nach Antragstellung vergeben werden, sonst ist eine Förderung ausgeschlossen!
Senden Sie uns hierfür folgende Unterlagen (unten einfach Downloaden) zu:
- Angebot über die neuen E-Karts
- Komplett ausgefülltes Datenformular. Alle Informationen müssen ausgefüllt sein, da sie für die Antragstellung benötigt werden.
- Vollmacht, damit wir die Antragstellung übernehmen dürfen.
- De-Minimis Erklärung
- Fotos der auszutauschenden Karts
- Nachweis, dass sich die auszutauschenden Karts seit 5 Jahren im Betrieb befindet (z.B. durch Wartungskarten oder Kaufvertrag)
- Erklärung, dass das Kart ausschließlich auf dem Betriebsgelände genutzt wird
Wir übernehmen die Abwicklung Ihrer Förderung pro Kart für 200€ + 5%* der Fördersumme.
*Wenn Sie von uns eine Energieberatung durchführen lassen, reduzieren sich die Gebühren auf einmalig 3,5% der Fördersumme.
Senden Sie uns die ausgefüllten Daten einfach direkt an kg@pm-bw.de
Bildquelle: https://unsplash.com/de/lizenz Fotograf: Alexander Andrews